Verordnung und Kostenübernahme
„Ergotherapie ist so individuell wie die Menschen – aber sie hat immer das gleiche Ziel: ein selbstbestimmtes Leben…“ Andreas Pfeifer Vorsitzender des DVE
Wer verordnet mir Ergotherapie?
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der Krankenkassen und kann von dem behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt ( z.B. Kinderarzt, Neurologen ) verschrieben werden.
Die Therapie findet in der Praxis statt, dort wird sie je nach Indikation, als Einzel- o. Gruppentherapie angeboten.
Sie findet mind. einmal in der Woche statt und dauert zwischen 30 und 60 min. Bei Bedarf werden auch Gruppentherapien (3-5 Personen) angeboten.
In Ausnahmefällen, z.B. bei Immobilität des Patienten, kann der Arzt auch einen Hausbesuch verordnen.
Ergotherapie auf Rezept
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Die Verordnung der ergotherapeutischen Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
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Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10% der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen. Mit Privatpatienten schließe ich Honorarverträge ab (siehe unten).
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Vor Beginn jeder Behandlung wird vom Therapeuten eine Befunderhebung durchgeführt und mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen individuelle Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung und halten den Kontakt mit dem zuständigen Arzt.
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In regelmäßigen Abständen werden gemeinsam Ziele und Methoden überprüft und gegebenenfalls verändert bzw. angepasst.
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Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, gegebenenfalls auch ohne das alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden.
Ergotherapie für Privatzahler
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Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte können die Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnung ganz oder mit Abschlag, abhängig vom Leistungsumfang Ihres Tarifs. Bitte bringen Sie hierfür ein Rezept von Ihrem Arzt mit.
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Selbstverständlich können gesetzlich Krankenversicherte meine Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Bitte fühlen Sie sich frei, mich auch im Hinblick auf Fragen zur Kostenübernahme unverbindlich zu kontaktieren.